Ab dem 1. Januar 2022 ist es FÜR ALLE Skifahrer obligatorisch, eine Versicherung abzuschließen, die eine Haftpflichtversicherung für Schäden oder Verletzungen Dritter umfasst. Die Überarbeitung des Bergsicherheitscodes schreibt vor, dass alle Minderjährigen Helme tragen müssen und Skifahrern das Konsumieren alkoholischer Getränke untersagt ist.
Es ist obligatorisch, das Selbstrettungskit bestehend aus Lawinenverschütteten-Suchgerät-Schaufel-Sonde mitzuführen (das bei Bedarf gemietet werden kann, siehe die Geschäfte, in denen es hier verfügbar ist). Es wird auch empfohlen, einen Helm zu tragen (für Minderjährige ist das Tragen eines Helms obligatorisch) oder andere aktive Schutzsysteme (z. B. Rucksäcke mit ABS-Airbag-Systemen).
Bei harten oder vereisten Schneeverhältnissen wird die Verwendung von Steigeisen empfohlen.