Ab dem 1. Januar 2022 müssen ALLE Skifahrer über eine Versicherungspolice verfügen, die die Haftung für Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Die Überarbeitung des Bergsicherheitskodex schreibt vor, dass alle Minderjährigen Helme tragen müssen und Skifahrern das Konsumieren alkoholischer Getränke untersagt ist."
Es ist obligatorisch, das Selbstrettungsset bestehend aus Lawinenverschüttetensuchgerät-Schaufel-Sonde bei sich zu haben (das bei Bedarf gemietet werden kann, siehe die Geschäfte, in denen es möglich ist, es hier zu mieten). Es wird auch empfohlen, einen Helm zu tragen (für Minderjährige ist das Tragen eines Helms obligatorisch) oder andere aktive Schutzsysteme (z. B. Rucksäcke mit ABS-Airbag-Systemen).
Im Falle von harten oder vereisten Schneeverhältnissen wird die Verwendung von Steigeisen empfohlen.