Ab dem 1. Januar 2022 müssen ALLE Skifahrer verpflichtend über eine Versicherung verfügen, die eine Haftpflichtversicherung für Schäden oder Verletzungen Dritter umfasst. Die Überarbeitung des Sicherheitskodex für das Gebirge erfordert, dass alle Minderjährigen Helme tragen und Skifahrern den Konsum von Alkohol untersagt ist.
Bei harten oder vereisten Schneeverhältnissen wird die Verwendung von Steigeisen empfohlen.